Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEO Bayern e.G.

 

A. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Firma GEO Bayern e.G. und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren durch uns oder an uns. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren Anerkennung. Etwaige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich von uns anerkannt wurden. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Für jeden Vertrag ist der Stand der AGB am Datum seines Abschlusses maßgebend.

2. Alle zwischen der GEO Bayern e.G. und ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden darüber hinaus weitere Vereinbarungen, Abweichungen und Nebenabreden zu den vorstehend genannten Dokumenten getroffen, sind sie von einer Vertragspartei unverzüglich mindestens in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei zu bestätigen. Kann eine Vertragspartei eine von ihr behauptete Abrede nicht nachweisen, gilt diese im Zweifel als nicht getroffen.

B. GEO Bayern handelt als Verkäufer

I. Angebot und Vertragsschluss
Wir können Bestellungen des Vertragspartners im Sinne des § 145 BGB innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang annehmen oder innerhalb dieser Frist die Lieferung ausführen. Die vom Vertragspartner abgegebene Bestellung (telefonisch, mündlich, per E-Mail oder schriftlich) ist für diesen bindend. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die Korrespondenz per E-Mail geführt wird. Er kennt das das damit verbundene Risiko und wird sich im Zweifel telefonisch vergewissern, ob eine E-Mail tatsächlich von uns stammt oder den Empfänger erreicht hat.

II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist gelten unsere Preise “ab Werk”. Die Kosten der Verpackung und des Transports werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, den Preis angemessen anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und sich in der Zwischenzeit die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben. Insbesondere sind wir berechtigt, wenn und soweit sich in Verträgen, die unmittelbar vor oder während der Corona-Pandemie zustande gekommen sind, aufgrund der dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung infolge der Covid-19-Virus-Ausbreitung Kostensteigerungen vor allem bei Löhnen, Material- und Energiekosten sowie Steigerungen der marktmäßigen Einstandspreise auftreten, diese durch angemessene Anpassung unserer Preise zu berücksichtigen.

Dem Vertragspartner steht für den Fall, dass sich die vom statistischen Bundesamt festgestellten Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex VPI) seit dem Monat des Vertragsschlusses um mehr als 5 Prozent-Punkte nach oben verändert haben, mindestens aber eine Erhöhung um mehr als 5 % des vereinbarten Bruttokaufpreises eingetreten ist, ein Rücktrittsrecht von diesem Kaufvertrag zu. Dies gilt bis zum Ablauf von zwei Jahren ab dem Vertragsschluss.

2. Der Vertragspartner hat unsere Rechnung zu prüfen und Einwendungen innerhalb von fünf Arbeitstagen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.

3. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt unser Vertragspartner auch ohne Mahnung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln an der von uns gelieferten Ware steht unserem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

4. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe vom Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Rückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag auch ohne Einwilligung des Vertragspartners abzutreten.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung unsererseits Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Vertragspartner ein Unternehmen, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person, steht dem Vertragspartner wegen bestrittener Gegenansprüche auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

III. Lieferfrist, Gefahrübergang
1. Die für Lieferungen durch uns geltenden Lieferfristen werden dem Vertragspartner in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. In den Fällen, in denen der Vertragspartner keine Auftragsbestätigungen erhält oder in einer solchen die Lieferfrist nicht mitgeteilt wird, gilt eine Lieferfrist von etwa vier Wochen ab Vertragsschluss als vereinbart.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands geht im Zeitpunkt der Abholung auf den Vertragspartner über. Wenn wir auf Wunsch des Vertragspartners die Lieferung übernehmen, geht die Gefahr bei Beginn der Verladung auf das Transportmittel bzw. Übergabe an einen Frachtführer über. Eine Verweigerung der Annahme befreit den Vertragspartner nicht.

IV. Liefervorbehalt
Uns bleibt die Einrede nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vorbehalten. In diesem Fall werden wir unseren Vertragspartnern unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Vertragsware informieren und im Falle des Rücktritts eine etwa schon erbrachte Gegenleistung ohne schuldhaftes Zögern erstatten.

V. Gewährleistung
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Qualitäts- und Mängelabweichungen zu untersuchen und solche uns gegenüber vor einer etwaigen Weiterverarbeitung der Ware schriftlich (auch Fax oder E-Mail) zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Gefahrübergang der Ware bei uns eingeht. Die Rüge verdeckter Mängel erfolgt rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Entdeckung bei uns eingeht. Aufgrund der leichten Verderblichkeit der Ware kann der Vertragspartner diese nur nach unserer Bestätigung zurücksenden.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. GEO Bayern e.G. behält sich das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (nachfolgend: Vorbehaltswaren) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von uns gegen den jeweiligen Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bezüglich etwaiger Saldenforderungen vor, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Übertragung des Eigentums erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Bei Pflichtverletzung durch unseren Vertragspartner, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Unser Vertragspartner ist zur Herausgabe der gelieferten Waren verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

2. Vermischt der Vertragspartner die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit anderen Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, so steht uns das Miteigentum an den gemischten Waren in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnung der anderen fremden Waren zu. Unser Vertragspartner verwahrt diese vermischte Ware unentgeltlich für uns.

3. Unser Vertragspartner darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern und nur, solange er nicht im Verzug ist. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner zusammen mit anderen Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, veräußert werden, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

4. Unser Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Vertragspartner nicht befugt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass unser Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Übersteigt der Wert der für uns bestellten Sicherheiten unsere Forderungen gegenüber unseren Vertragspartner um mehr als 10 %, verpflichten wir uns zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl.

6. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat uns unser Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung unseres Vertragspartners erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Genehmigung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

C. GEO Bayern e.G. handelt als Käufer

1. Wir behalten uns vor, eine Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Tagen nach Zugang beim Vertragspartner zu widerrufen.

2. Gerät der Vertragspartner mit der Lieferung in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir befugt, ohne weitere Ankündigung einen Deckungskauf vorzunehmen. Die eventuell entstehenden Mehrkosten sowie einen möglichen Gewinnausfall hat der Vertragspartner zu tragen. Die uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Vornahme der Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Zeit zur Leistung nicht im Stande ist.

3. Wir sind berechtigt, offensichtlich mangelhafte Ware und Falschlieferungen binnen einer Frist von fünf Tagen nach ihrer Übergabe zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel können innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche gerügt werden. Dabei beginnt die Frist im Zeitpunkt der Übergabe an uns bzw. den vertraglich vereinbarten Empfänger. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, so hat er auf unsere rechtzeitige Mängelrüge hin die Ware auf seine Kosten abzuholen und zu entsorgen. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, nach Benachrichtigung des Vertragspartners die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner.

4. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen etc. befreien unseren Vertragspartner grundsätzlich nicht von seiner Leistungspflicht.

D. Allgemeine Regelungen

I. Haftung von GEO Bayern e.G. im Allgemeinen
1. GEO Bayern e.G. schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Ausgenommen ist auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

2. Die Regelungen unter der vorstehenden Ziffer 1. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich nach Ziffer II., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer III. dieser Bedingungen.

II. Haftung von GEO Bayern e.G. wegen Lieferverzögerungen
Bei Verzögerung unserer vertraglich geschuldeten Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von unserer Seite oder unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung auf den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % und für den Fall der Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung auf 20 % des Nettowertes (Vertragspreis ohne Mehrwertsteuer) der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche unserer Vertragspartner sind auch nach einer etwaigen uns gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

III. Haftung der GEO Bayern e.G. wegen Unmöglichkeit
Im Falle der Unmöglichkeit der vertraglichen Leistungserfüllung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von unserer Seite oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In den Fällen der groben Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung ausgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der vertraglichen Leistungserfüllung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 30 % des Nettowertes (Vertragspreis ohne Mehrwertsteuer) der bestellten Vertragsware begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen der Unmöglichkeit der Lieferungen der bestellten Ware sind ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht in Fällen der Haftung für Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

IV. Haftung GEO Bayern e.G. bei höherer Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

Höhere Gewalt liegt insbesondere (ohne weitere Fälle auszuschließen) in folgenden Fällen vor:

- Krieg, kriegsähnliche bewaffnete Konflikte und Feindseligkeiten oder deren ernsthafte Androhung, sowie Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution, militärische oder usurpierte Macht und Mobgewalt in Deutschland und anderen Ländern (auch Nicht-EU Ländern), die zum Mangel an Arbeitskräften führt

- rechtmäßige oder rechtswidrige Amtshandlungen, behördliche Anordnungen und Verfügungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen sowohl im Inland und Ausland (auch Nicht-EU-Ländern), die unvorhersehbar zum Mangel an Arbeitskräften führen

- Naturkatastrophen wie z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Flächenbrände

- Epidemien, Pandemien, Endemien

- Explosion, Brand oder Zerstörung von Maschinen, Anlagen oder Produktionsstätten

- längerer Ausfall von Transport-, Telekommunikations- oder elektrischen Mitteln oder Wegen

- Streik und rechtmäßige Aussperrungen

- die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten

Der Verkäufer haftet ferner nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch die Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen bei Vorlieferanten des Lieferanten verursacht wurden, soweit der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis höherer Gewalt gemäß vorstehendem Satz 2 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

V. Rücktrittsrecht für GEO Bayern e.G.
Wird nach Abschluss des Vertrages anhand objektiver Kriterien erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch die mangelnde Leistungsfähigkeit oder den mangelnden Leistungswillen des Vertragspartners gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern oder Sicherheiten nachfordern. Nach erfolglosem Ablauf einer von uns dem Vertragspartner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung können wir vom Vertrag zurücktreten.

VI. Rücktrittsrecht des Vertragspartners
Unser Vertragspartner kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben. In diesem Fall hat unser Vertragspartner nach Aufforderung und einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichterfüllung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln an den von uns gelieferten Waren verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Haftung des Vertragspartners
1. Haftet unser Vertragspartner - insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz - für die an uns verkauften Produkte einem Dritten gegenüber für Produktionsfehler, so hat er uns, falls wir von dem Dritten wegen dieses Produktfehlers in Anspruch genommen werden, auf erstes Anfordern hin von den Schadensersatzansprüchen des Dritten freizustellen, soweit der Produktfehler dem Herrschafts- und Organisationsbereich unseres Vertragspartners zuzuordnen ist. Gleiches gilt für eventuelle Kosten eines behördlicherseits wegen des Produktfehlers veranlassten Rückrufs.

2. Müssen wir auf Grund eines Schadensfalles im Sinne der Ziffer V.1 eine Rückrufaktion durchführen, ist der Vertragspartner verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.

3. Unser Vertragspartner verpflichtet sich bezüglich der an uns verkauften Produkte zum Abschluss und Aufrechterhaltung einer Produkthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe, durch die sichergestellt ist, dass sämtliche Produkthaftungsschäden abzüglich eines angemessenen und tragbaren Selbstbehalts von der Versicherung übernommen werden. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers tritt unser Vertragspartner bereits jetzt die Ansprüche gegen seinen Versicherer für den Fall ab, dass wir von einem Dritten wegen Produkthaftungsschäden in Anspruch genommen werden. Wir erklären bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung.

4. Werden wir von dritter Seite in Anspruch genommen weil die Lieferungen des Vertragspartners ein gesetzliches Schutzrecht eines Dritten verletzt, verpflichtet sich der Vertragspartner, uns auf erstes Anfordern von den Ansprüchen des Dritten freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind. Die Verjährung für die Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre, gerechnet ab Kenntnis von der Inanspruchnahme durch den Dritten.

5. Im Übrigen haftet unser Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften.

VIII. Datenschutz
1. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass GEO Bayern e.G. im Zuge der Geschäftsbeziehungen Daten des Vertragspartners speichert und nur für die Geschäftsbeziehung verwendet.

2. Der Vertragspartner erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass wir uns, insbesondere bei neuen Geschäftsbeziehungen, über ihn und seine finanzielle Situation informieren. Der Vertragspartner erklärt sich auch bereit, auf Verlangen daran mitzuwirken.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher sich zwischen GEO Bayern e.G. und dem Vertragspartner ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz in Wallerfing, soweit unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Das örtlich zuständige Amts- und Landgericht befindet sich in Deggendorf. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht von Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.

X. Schlussbestimmungen
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

Stand: 07.03.2022